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Ziel und Zweck

 

Förderung der umweltgerechten Entsorgung
der nichtmetallischen Abfälle aus Fahrzeugen

Die Stiftung Auto Recycling Schweiz wurde 1992 durch die schweizerischen Automobilimporteure gegründet, welche auch die Mittel für die Zweckerfüllung aufbringen. Die freiwilligen Beitragsleistungen der Autoimporteure berechnen sich auf Grund der in der Schweiz in Verkehr gesetzten Motorfahrzeuge. Die Beitragsleistungen an die Stiftung erfolgen freiwillig und ohne gesetzlichen Zwang.

Bestimmungen aus der Stiftungsurkunde:

Art. 2, Ziffer 1 (Zweck)

Die Stiftung bezweckt die Förderung der umweltgerechten Entsorgung der in der Schweiz immatrikulierten Motorfahrzeuge, insbesondere die umweltgerechte Entsorgung der nichtmetallischen Abfälle aus Fahrzeugen (RESH).

Die Stiftung ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

Art. 2, Ziffer 2, Buchstabe a (Grundsätze)

Die Entsorgung ist in erster Linie darauf auszurichten, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und in Anwendung des anerkannten Standes der Technik, umweltgerechte Lösungsmöglichkeiten zu schaffen, um den jeweiligen Stoffkreislauf zu schliessen.

Art. 3, Ziffer 2, Buchstabe a bis c (Stiftungsvermögen)

Das Kapital wird geäufnet durch:

a) reglementarische Entsorgungsbeiträge durch die Mitglieder der Stifterin

b) Zuwendungen der Stifterin und Dritter

c) Vermögensertrag

Art. 4, Ziffer 1 (Leistungen und Destinäre)

Das Stiftungsvermögen ist zur Bestreitung der laufenden Aufwendungen und Investitionen im Sinne des Stiftungszweckes bestimmt und darf diesem nicht entfremdet werden.

Die SARS ist gemeinnützig und wird durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht kontrolliert. Ein Rückfall des Vermögens an die Stifter ist ausgeschlossen.