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Die Tätigkeit der Stiftung
 

Mit der Gründung der Stiftung Auto Recycling Schweiz im Jahre 1992 gaben die Automobilimporteure eine positive Antwort auf die Forderung des schweizerischen Gesetzgebers, der, gestützt auf das Umweltschutzgesetz von 1983 und der Technischen Verordnung über Abfälle von 1990 verlangte, dass ab Februar 1996 brennbare Abfälle und damit auch der nichtmetallische Abfall aus Fahrzeugen (Auto-RESH) nicht mehr deponiert werden durfte.
Die Stiftung prüfte nach der Gründung intensiv die Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorgaben. Weltweit war keine technische Anlage vorhanden, die für eine spezifische Auto-RESH-Entsorgung geeignet gewesen wäre. Der einzige fristgerecht realisierbare Weg darin bestand, den Auto-RESH in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zusammen mit Hauskehricht zu behandeln.

Die Stiftung liess durch eine Hochschule prüfen, ob die Entsorgung von Auto-RESH in KVA möglich sei. Die Prüfung war positiv. Die wichtigsten Ergebnisse waren:

  • RESH darf nur zu maximal 5% dem KVA-Hausmüll beigemischt werden.
  • Das Emissionsverhalten der Rauchgasreinigungsanlage wird nicht verändert.
  • Das Volumen von RESH wird um 70%, die Masse um 50% reduziert.
  • Die organischen Stoffe werden verbrannt und die Schlacke kann ohne Gefährdung der Umwelt deponiert werden.
  • Der hohe Heizwert von RESH kann für die Stromproduktion und/oder für die Fernwärme genutzt werden. Wertvolle Energie wird wieder verwendet.
 

Gegenüber der bisher weltweit üblichen Deponierung bedeutete die thermische Entsorgung von Auto-RESH ein grosser ökologischer Fortschritt und eine Pioniertat, die jedoch auch rund dreimal höhere Kosten verursachte. Die Stiftung unterstützt die Auto-RESH-Entsorgung der Shredderwerke mit namhaften Entsorgungsbeiträgen, um die Differenz der höheren Kosten im Vergleich zum Ausland auszugleichen.

Die Schweiz übernahm mit der thermischen Entsorgung von Auto-RESH in Europa eine Vorreiterrolle. In allen anderen Staaten wurde und wird RESH teilweise immer noch deponiert.

Nachdem die Stiftung in den Jahren 2001-2005 detailliert abklären liess, ob eine spezielle RESH-Verwertungsanlage in Monthey (VS) nach dem Reshment-Verfahren realisiert werden könnte, musste der Stiftungsrat im September 2005 wegen den sehr hohen Kosten auf den Bau der Anlage verzichten.

Der Stiftungsratsausschuss hat im Dezember 2007 entschieden, bei der KVA-Entsorgung als strategische Hauptlösung zu verbleiben. Die Entsorgung beruht auf bestehenden Anlagen mit kurzen Entsorgungswegen und der RESH wird im Inland entsorgt.

Die verbesserten mechanischen Trennverfahren sind weiterhin mit Problemen und Schwierigkeiten behaftet und in der Schweiz keine gesetzlich anerkannten Entsorgungswege.

Fortschrittliche und innovative KVA-Betreiber haben im Laufe der Jahre immer wieder zusätzliche Verbesserungen realisiert, so bei der Energienutzung und der Rückgewinnung von Wertstoffen.

Um der technischen und nachhaltigen Weiterentwicklung der KVA-Lösung den nötigen Impuls zu geben, wurde das Paul Scherrer Institut (PSI) der ETH Zürich beauftragt, eine wissenschaftliche Untersuchung vorzunehmen mit dem Ziel, die KVA-Lösung zu prüfen und mögliche Verbesserungen vorzuschlagen. Das Ergebnis ist erfreulich und lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die KVA-Lösung ist technisch robust und bewährt.
  • Sie ist ökologisch und wirtschaftlich befriedigend und mit anderen Verfahren vergleichbar.
  • kurze Entsorgungswege
  • im Inland entsorgt
  • Verbesserungen im Bereich der Rückgewinnung von Wertstoffen sind möglich. Die Rückgewinnung erfolgt mit Vorteil erst nach dem Verbrennungsprozess aus der KVA-Schlacke und aus der Filterasche.
  • Eine verbesserte KVA-Lösung (KVAplus) ist voraussehbar die beste der machbaren Lösungen.

Im Februar 2009 wurde das Bundesamt für Umwelt (BAFU) über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Das BAFU zeigte sich zufrieden mit der PSI-Studie und stimmte ihr materiell voll zu. Für die anstehende Gesamtrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) hat das BAFU zugesichert, die Vorschläge des PSI insbesondere im Bereich der Schlackenaufbereitung und der sauren Wäsche gründlich zu prüfen und in die Gesetzgebung aufzunehmen. Die Stiftung würde diesen Schritt selbstverständlich sehr begrüssen und dies auch als Anerkennung für ihr jahrelanges Bemühen für eine umweltgerechte Entsorgung werten.

Ein wichtiges Etappenziel ist erreicht. Einerseits wird Auto-RESH gemäss den Zielen der Stiftungsurkunde umweltgerecht behandelt, und andererseits wird auch der übrige RESH einer sauberen Verwertung zugeführt.

Mit der hundertprozentigen RESH-Mitverbrennung in KVA besitzt die Schweiz seit Jahren die umweltfreundlichste und effizienteste RESH-Entsorgung in Europa. Die Stiftung beschränkt sich bei der Lösungssuche nicht nur auf Auto-RESH, sondern bezieht in ihre überlegungen auch den übrigen RESH mit ein. Zahlreiche Technologien und Verfahren wurden bis heute geprüft. Die Mitverbrennung von RESH in KVA ist nach wie vor die beste verfügbare Lösung.

Um die rasche und gesetzeskonforme Umsetzung der Vorgaben des Bundes zu gewährleisten, bezahlt die Stiftung seit dem 1. Februar 1996 Beiträge an die höheren Kosten der thermischen Behandlung. Der bisher dem freien Markt überlassene Entsorgungsablauf für Altfahrzeuge über Autoverwerter und Shredderwerk konnte damit aufrecht erhalten werden.